Transfusionsmedizin 2021; 11(04): 259-260
DOI: 10.1055/a-1521-7993
Gesellschaftsmitteilungen

Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie e. V.

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DGTI-Stellungnahme: arzneimittelrechtliche Rahmenbedingungen der extrakorporalen Photopherese

Die extrakorporale Photopherese gehört zu den am längsten etablierten und weltweit am häufigsten eingesetzten therapeutischen Aphereseverfahren in der Medizin [1], [2], [3], [4]. Bei der extrakorporalen Photopherese werden dem Patienten durch Leukozytapherese mononukleäre Blutzellen (PBMC) entnommen. Die PBMC-Zellsuspension wird mit 8-Methoxypsoralen (8-MOP) inkubiert, mit UV-A-Licht bestrahlt und dem Patienten retransfundiert. Die extrakorporale Photopherese wurde bereits 1988 von der amerikanischen Arzneimittelaufsicht (FDA) für die Behandlung von Patienten mit T-Zell-Lymphomen der Haut zugelassen und wird heute aufgrund kontrollierter klinischer Studiendaten evidenzbasiert weltweit an tausenden Zentren zur Behandlung von verschiedenen immunologisch vermittelten Erkrankungen, wie z. B. Transplantatabstoßung, Graft-versus-Host-Erkrankung und Tumorerkrankungen, erfolgreich eingesetzt [1], [2], [3], [4].



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Article published online:
22 November 2021

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